Die Sache mit dem Wert
Wollten Sie immer schon wissen, was Ihr Haus oder Ihr Grundstück wirklich wert ist? Haben Sie vor, sich vom Ehepartner, nicht aber vom dazugehörigen Haus zu trennen? Oder brauchen Sie einfach nur eine fundierte Immobilienbewertung? Alles kein Problem: Wir haben gerichtlich beeidigte Schätzer und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Professionell, verlässlich und auch für Private erschwinglich.
Grundsätzlich ist die Ermittlung von Liebhabereipreisen nicht Sache eines Sachverständigen. Denn der subjektive Wert, den eine Immobilie für irgend jemand hat, kann man nicht bestimmen. Vor sogenannten Aussagen wie "unsere Immobilie ist sicher zweihundertausend Euro wert, weil unser Nachbar erst unlängst auch seine Wohnung um diesen Preis verkauft hat", sind deshalb mit größter Vorsicht zu behandeln! Solche Schätzungen von selbsternannten Experten aus dem Bekanntenkreis sind nicht selten die Ausgangsbasis für die Bestimmung des Verkaufspreises einer Immobilie. Kein Wunder, wenn es in den Zeitungen von überhöhten Preisvorstellungen privater Verkäufer wimmelt.
Nur Profis sind vor falschen Preisschätzungen gefeit.
Immobilien-Bewertung
Ob es nun um die Gewährung eines Bankkredites oder um die Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen geht - die professionelle Schätzung einer Immobilie ist weit mehr, als nur eine über den Daumen gepeilte Wertbestimmung.
Nur hochspezialisierte Fachleute sind heute noch in der Lage, unter immer komplizierteren Marktbedingungen zuverlässige Aussagen über den Wert einer Immobilie zu treffen. Damit wird der konzessionierte Immobilientreuhänder immer mehr zum Mann für alle Fälle, sind sie doch Meister ihrer Zunft.
Wer bei Müller-Immobilien seine Hilfe in Anspruch nimmt, darf mit einem umfassenden Gutachten rechnen, das eine solide Basis für die richtige Entscheidung bildet. Im Gutachten sind alle wichtigen Daten und Informationen über die Immobilie enthalten und wird der Verkehrswert ermittelt. Der Auftraggeber erfährt auf diese Weise, wie hoch der Bauzeitwert der Immobilie ist. Beurteilt wird aber immer nur der Verkehrswert der Immobilie, also jener Betrag, der zum gegebenen Zeitpunkt am Markt realisiert werden kann. 10 bis 15 % Schätztoleranzen werden allgemein akzeptiert, dies wird auch manchmal in Gutachten als Wertdifferenz angeführt.