Auf was muss bei einer Vermietung besonders geachtet werden?
Ablesungen nicht versäumen:
Zwischenablesungen der Zähler sind bei Mieterwechsel unbedingt
vorzunehmen.
Aber wir raten eher von Selbstablesungen ab, wenn Sie nicht die
erforderlichen Kenntnisse der Ablesezähler haben.
Die Mietvertragsbestandteile müssen gesetzeskonform sein.
Neben dem vereinbarten Mietzins hat sich der Mieter auch an den
Betriebskosten des Hauses und den von der Liegenschaft zu entrichtenden
laufenden öffentlichen Abgaben zu beteiligen.
...der wichtigste Grund ist allerdings, dass im Anwendungsbereich des MRG die Befristung eines Mietverhältnisses schriftlich vereinbart werden muss.
Haftet der Mieter für Schäden?
Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt wie bezogen wieder zurück zu stellen. Die gewöhnliche Abnützung einer Wohnung stellt keinen Mangel dar. Darüber hinaus gehende Beschädigungen oder vernachlässigte Instandhaltungen sind allerdings vom Mieter zu ersetzen.
Bei Müller-Immobilien gibt es keine Wohnung ohne vorherige Kautionszahlung, die später bei Schadensabwicklungen als Sicherstellung für den Vermieter dient.
Vertrauen Sie Ihr Mietobjekt nur einem Profi an, der Ihnen in Sache Miete mit Erfahrung zur Seite
stehen kann.